Gefährliche und verbotene Gegenstände
Flüssigkeiten im Handgepäck- Bestimmungen
Aus Sicherheitsgründen wurden für den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck besonders angepasste Regeln festgelegt, die in der Praxis Anwendung finden.
Zu Flüssigkeiten zählen: Duschgels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Zahnpasten, Haargel, Getränke, Sirup, Parfums, Druckbehälter wie z. B. Rasierschaum, Deodorants und sonstige Gegenstände ähnlichen Inhaltes.
Folgende Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck in das Flugzeug mitgeführt werden:
- Im „duty free“ Shop gekaufte Flüssigkeiten im geschützten Bereich des Flughafens oder im Flugzeug, unter der Bedingung, dass sie in durchsichtige Plastikbeutel verpackt sind und beim Kauf versiegelt wurden (STEB) und sie dürfen bis zum Endziel nicht geöffnet werden.
- Flüssigkeiten in einzelnen Behältern/Verpackungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 100 ml oder 100 g, die in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit Zippverschluss verpackt sind. Die maximale zulässige Kapazität des Plastikbeutels darf ein Fassungsvermögen von mehr als 1 L nicht übersteigen. Der Inhalt des Beutels muss angemessen verpackt (sichtbar) und der Beutel verschlossen sein.
- Flüssigkeiten, die während des Fluges zu medizinischen Zwecken oder wegen besonderen Ernährungszwecken, einschließlich Kindernahrung, eingenommen werden.
Alle anderen Flüssigkeiten können im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. An der Kontrollstelle wird geprüft, ob Ihr Handgepäck Flüssigkeiten oder sonstige verbotene Gegenstände beinhaltet.
Verbotene Gegenstände im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck
Liste der verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
Sprengsätze, endzündbare Mittel und Geräte – Sprengsätze, endzündbare Mittel und Geräte, die ernste Verletzungen verursachen können oder aussehen, als ob sie ernste Verletzungen verursachen könnten oder die eine Sicherheitsbedrohung des Flugzeuges darstellen können, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln (z. B. explosives Feuerzeug)
- Sprengzünder und Sicherungen
- Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffvorrichtungen
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände
- Rauchbomben und andere Rauch produzierende Geräte
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Liste der verbotenen Gegenstände im Hand (Kabinen)gepäck
Die Vorschriften über die Sicherheit des Flugverkehrs nicht in Frage stellend, dürfen Fluggäste folgende Gegenstände nicht in den geschützten und abgegrenzten Bereich und in die Flugzeugkabine mitführen:
Feuerwaffen und andere Geräte, die Munition oder Projektile auswerfen – Geräte, die ernste Verletzungen verursachen können oder diesen Anschein erwecken, einschließlich:
- alle Arten von Kurz- und Langfeuerwaffen
- Spielzeugpistolen/-gewehre sowie Repliken und Imitationen von Waffen, die irrtümlich mit echten Waffen verwechselt werden könnten
- einzelne Teile (Komponenten) von Waffen, außer teleskopischen Visieren
- Waffen mit komprimierter Luft oder CO2, wie Pistolen, Schrotflinten, Gewehre und Luftgewehre mit Plastik- oder Metallkugeln
- Signal- und Startpistolen
- Bogen, Pfeile und Armbrust
- Unterwassergewehre mit Harpune oder Trident
- Steinschleuder und Katapulte.
Betäubungsgeräte – Geräte, die für die Betäubung oder Immobilisierung bestimmt sind, einschließlich:
- Elektroschocker, Taser und elektrische Schlagstöcke
- Geräte für die Betäubung und Tötung von Tieren
- Chemikalien, Gase und Sprays für die Betäubung und außer Gefecht Setzung wie Sprays auf Basis von Muskat/Pfeffer/Paprika, Tränengas, Säurespritzer und Spray für die Abwehr von Tieren.
Scharfe Gegenstände – Gegenstände mit scharfer Spitze oder Klinge, die ernste Verletzungen verursachen können, einschließlich:
- Fleischaxt und -schneider
- Eishacke und -pickel
- Rasierklingen
- Skalpelle und Teppichmesser
- Messer mit Klingen länger als 6 cm
- Scheren mit Klingen länger als 6 cm gemessen vom Haltepunkt
- Ausstattung für Kampfsportarten mit scharfer Spitze oder scharfer Kante
- Schwerter und Säbel
Arbeitswerkzeuge – Werkzeuge, die für die Verursachung von ernsten Verletzungen oder die Bedrohung der Sicherheit im Flugzeug benutzt werden können, einschließlich:
- Brecheisen
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich kabelloser elektrischer Bohrmaschinen
- Werkzeuge mit Klingen oder Griffen länger als 6 cm, die als Waffe eingesetzt werden können, z B. Schraubenzieher und Meißel
- Säge, einschließlich kabellose Motorsägen
- Lötlampen
- Schrauben- und Nagelpistolen.
Stumpfe Gegenstände – Gegenstände, die beim Schlagen mit ihnen ernste Verletzungen verursachen können, einschließlich:
- Baseball- und Softballschläger
- Verschiedene Schläger und Stöcke wie Polizeistöcke, Schlagstöcke, Gummischläger, teleskopische Schlagstöcke
- Kampf- und Selbstverteidigungsausstattung (z. B. Nunchaku, Schlagringe u. Ä.)
Explosive, endzündbare Mittel und Geräte – Explosive, endzündbare Mittel und Geräte, die ernste Verletzungen verursachen können oder aussehen, als ob sie ernste Verletzungen verursachen könnten oder die eine Sicherheitsbedrohung des Flugzeuges darstellen können, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln (z. B. explosives Feuerzeug)
- Sprengzünder und -sicherungen
- Repliken und Imitationen explosiver Geräte
- Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffvorrichtungen
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände
- Kanister und Kassetten für Rauchherstellung
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Gefahrgut (Dangerous goods)
Gegenstände/Stoffe, die als Gefahrgut klassifiziert sind, werden im Luftverkehr nach besonderen internationalen Vorschriften (Technische Anweisungen für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr ICAO Doc. 9284AN/905) transportiert, durch die bestimmte Ausnahmen vom Transportverbot im Handgepäck und/oder aufgegebenen Gepäck vorgeschrieben sind.
Aus Sicherheitsgründen dürfen jegliche gefährliche Gegenstände nicht mitgeführt werden, wie:
- Betäubungsgeräte wie Schläger, Reizstoffsprühgeräte u.Ä.;
- Elektroschockwaffen, die Sprengstoffe, komprimierte gase, Lithiumbatterien enthalten u.Ä.;
- die meisten Aktentaschen mit Sicherheitsverschluss, Geldkassetten oder Geldsäcke, und ähnliche Gegenstände, die Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Materialien enthalten;
- Sprengstoffe, z.B. Munition, Sprenger, Raketen;
- Gase unter Druck (endzündbare, nicht endzündbare und giftige) z.B. Butan, Propan, Camping-Gasflaschen, Sauerstoffflaschen, Tauchflaschen;
- entzündbare Flüssigkeiten und feste Stoffe wie z.B. Aceton, Feuerzeugbrennstoff, Farben, Verdünnungsmittel, Streichhölzer;
- brandfördernde Stoffe wie z.B. Bleichmittel, Peroxyd;
- Giftstoffe (z.B. Arsen, Cyanid, Insektizide, Quecksilber) und ansteckungsgefährliche Stoffe (z.B. verschiedene Bakterien und Viren);
- radioaktive Stoffe
- korrosive Mittel wie z.B. Säuren, Laugen, nasse Batterien
- sonstige Gegenstände wie z.B. Magnete, Stoffe unangenehmen Geruchs oder Reizstoffe
Zusätzliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kroatischen Agentur für zivile Luftfahrt. Sie können sich jedoch auch an das Flugunternehmen oder den Agenten, von dem Sie Ihre Fahrkarte gekauft haben, wenden.
Bestimmte Ausnahmen bestehen für Produkte für die persönliche Hygiene, medizinische Produkte, Sportausstattung und Produkte, die Personen mit besonderen Bedürfnissen als Hilfe dienen.
Anmerkung:
- In Einklang mit den Schutzmaßnahmen in der zivilen Luftfahrt unterliegen Flüssigkeiten noch strengeren Einschränkungen, wenn sie in die Flugzeugkabine mitgeführt werden. Wir bitten Sie, alle Einschränkungen, die sich auf die Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste beziehen, zu prüfen. Feuerwaffen, Kopien von Waffen, Dolche, Messer und andere gefährliche und scheinbar gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Fluggastkabine mitgeführt werden.
- Elektronische Materialien für die Simulation des Rauchens (Zigaretten, Zigarren, Pfeifen) dürfen im Flugzeug nicht benutzt werden.
- Selbstbalancierende Fortbewegungsmittel mit Lithiumbatterien wie z. B. Hoverboard, Mini-Segway, Solowheel, Airwheel, Balance Wheel usw. dürfen nicht im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.