Ältere, kranke oder behinderte Personen
Croatia Airlines bietet ihren Fluggästen, die wegen ihres Gesundheits-, Körper- und Geisteszustands auf Hilfe angewiesen sind, zusätzliche Betreuung, die den anderen Fluggästen üblicherweise nicht geboten wird und die in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist.
Wenn Sie eine besondere Hilfe während Ihrer Reise benötigen, ist es wichtig, diese bereits im Vorfeld zu beantragen - im Idealfall 72 Stunden vor dem Flug, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Flug.
Wir bitten Sie, uns über Ihre Bedürfnisse zu informieren:
- Sollten Sie Ihr Ticket per Telefon oder in unseren Niederlassungen kaufen, bitten wir Sie, dem zuständigen Verkaufspersonal mitzuteilen, was für eine Betreuung Sie benötigen.
- Sofern Sie Ihr Ticket online unter www.croatiaairlines.com kaufen, senden Sie bitte Ihren Antrag auf zusätzliche Betreuung an flyonline@croatiaairlines.hr.
Haben Sie bei der Buchung den benötigten Service nicht bestellt, so wenden Sie sich an unser Kontakt-Center (E-Mail: contact@croatiaairlines.hr, Tel.: 062 500 505 – bei Anrufen aus der Republik Kroatien oder +385 1 66 76 555).
Serviceleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Sollten Sie während Ihrer Reise einen Rollstuhl benötigen, informieren Sie uns bitte detailliert über Ihren Mobilitätsgrad. Diese Serviceleistung erhalten kostenlos: Flugreisende mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, ältere Personen, Flugreisende mit leichten Verletzungen, Flugreisende mit einem Arm- oder Beinbruch.
Sollten Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen, so werden Sie gebeten, uns dessen Gewicht, Maße und Besonderheiten (faltbar/nicht faltbar, Sportrollstuhl/elektrischer Rollstuhl) sowie den Typ der Batterie für den elektrischen Rollstuhl („Trocken-“, „Nass-„ und „Gelbatterie“) mitzuteilen.
Vor dem Check-in ist die Batterie am Rollstuhl zu befestigen und zur Verhinderung eines Kurzschlusses die Batteriepole mit Isolierband oder Plastikdeckel zu bedecken. Zusätzlich sind die „Nassbatterien“ zu sichern und auszuschalten.
Serviceleistungen für Fluggäste mit Hör- und Sehbehinderung
Die Croatia Airlines bietet hör- und sehbehinderten Flugreisenden kostenlosen Service an.
Wir bitten Sie, bei der Buchung anzugeben, dass Sie eine zusätzliche Betreuung benötigen und uns darüber zu informieren, ob Sie mit einem Blindenführhund reisen, so dass unser Boden-und Flugpersonal rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt wird.
Ein ärztliches Attest für die Flugreise ist nicht notwendig.
Fluggäste, die eine ärztliche Fluggenehmigung benötigen
Eine ärztliche Fluggenehmigung benötigen Fluggäste, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Fluggäste, mit akuten gesundheitlichen Problemen (z.B. kürzlich erlittener Herz- oder Schlaganfall)
- Fluggäste, mit ernsten Arm- und/oder Beinbrüchen mit Gipsverband oder Schienen
- Fluggäste, die sich kürzlich einem operativen Eingriff unterzogen haben
- Fluggäste, bei denen in den letzten Wochen eine ernste Erkrankung festgestellt wurde
- Fluggäste, die liegend transportiert werden (strecher passengers)
- Fluggäste, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung oder andere medizinische Geräte im Flugzeug benötigen
- Fluggäste, die wegen einer ärztlichen Behandlung reisen
- Schwangere nach der 36. Schwangerschaftswoche
Special Assistance (MEDIF) Form
Das Formular ist zur Bestätigung an die Ustanova za zdravstvenu skrb "Profozić" (Trnjanska cesta 59, 10000 Zagreb, tel. +385 1 6310 824, fax. +385 1 6310 825, e-mail: medicina.rada@poliklinika-profozic.hr) zu senden. Das ausgefüllte und beglaubigte Formular ist beim Ticketkauf und beim Check-in vorzulegen.
Passagiere, die eine Begleitung benötigen
Während des Fluges ist eine Begleitung erforderlich, sollten die Passagiere:
- nicht in der Lage sein, den Sicherheitshinweisen unseres Flugpersonals zu folgen
- an einer Evakuierung nicht teilnehmen können
- Hilfe beim Essen oder Toilettengang benötigen
Private Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt und mit dem Gesundheitszustand des Fluggastes vertraut sein. Eine medizinische Begleitperson ist eine Person mit einer dem Gesundheitszustand des Fluggastes entsprechenden medizinischen Ausbildung.
FREMEC (Frequent Traveller’s Medical Card)
Den FREMEC Ausweis, der von den einzelnen Beförderern ausgestellt wird, benutzen Passagiere mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, die keine ärztliche Fluggenehmigung benötigen. Die Croatia Airlines stellt diese Karte nicht aus, nimmt jedoch die Karten anderer Fluglinien an.
Sauerstoff im Flugzeug
Es ist verboten, eine private Sauerstoffflasche bei Reisen mit der Croatia Airlines zu benutzen. Den Passagieren steht eine Sauerstoffflasche, die mindestens 72 Stunden vor der Flugreise zu buchen ist, zur Verfügung. Dieser Service kostet 60 € pro Flug.
Erklärung über den Transport von Fluggästen, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung während des Fluges benötigen
Wenn während des Fluges zusätzlicher Sauerstoff benötigt wird, sollte der Passagier in der Lage sein, mit der Sauerstoffflasche umzugehen und eine diesbezügliche Erklärung zu unterzeichnen („Erklärung über den Transport von Fluggästen, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung während des Fluges benötigen“).
Das Formular „Informationen über den Gesundheitszustand“ wird von Ihrem Arzt zur Bestätigung an die Ustanova za zdravstvenu skrb "Profozić" (Trnjanska cesta 59, 10000 Zagreb, tel. +385 1 6310 824, fax. +385 1 6310 825, e-mail: medicina.rada@poliklinika-profozic.hr) gesendet.
Tragbare Sauerstoffgeräte
Die Croatia Airlines gestattet die Verwendung von tragbaren Sauerstoffgeräten (POC) während des Fluges, unter der Bedingung, dass Sie über eine ärztliche und technische Fluggenehmigung verfügen. Das Gerät soll seitens der US-Luftfahrtbehörde (FAA) genehmigt sein. Sämtliche Informationen können Sie hier finden.
Tragbares Sauerstoffgerät
Wir bitten Sie, neben dem Formular „Informationen über den Gesundheitszustand“ auch das Formular „Tragbares Sauerstoffgerät“ zu lesen und auszufüllen und innerhalb 48 Stunden zur Bestätigung an die Ustanova za zdravstvenu skrb "Profozić" (Trnjanska cesta 59, 10000 Zagreb, tel. +385 1 6310 824, fax. +385 1 6310 825, e-mail: medicina.rada@poliklinika-profozic.hr) zu senden.
Ausnahme: Für Flüge nach/aus den Vereinigten Staaten in Zusammenarbeit mit United Airlines ist lediglich eine unterzeichnete Bescheinigung des Hausarztes erforderlich.
Führhunde und sonstige Assistenzhunde für Fluggäste
Ausgebildete Hunde (Führhunde für seh- und hörbehinderte Personen, ausgebildete Behindertenbegleithunde sowie Suchhunde):
- werden kostenlos transportiert
- können in der Flugzeugkabine reisen, müssen aber an der Leine gehalten werden
- Ein Passagier, der mit einem Blindenhund reist, ist verpflichtet, einen Maulkorb für den Hund auf dem Flug mitzubringen, falls dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
- Die Buchung muss im Voraus erfolgen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Büros oder das Kontakt-Center der Croatia Airlines.